Unter
Sondersignal versteht man in
Deutschland die
Warnung anderer
Verkehrsteilnehmer durch in der
Straßenverkehrsordnung festgelegte Einsatzfahrzeuge mithilfe von Lichtzeichen und
Tonsignalen. Der Begriff
Sonderrechte wird meist synonym gebraucht, bezeichnet jedoch nur die rechtliche Grundlage laut Straßenverkehrsordnung. Im Gegensatz dazu existiert der Begriff in den anderen deutschsprachigen Ländern nicht.