Das
Soldatengesetz regelt die Rechtsstellung der Soldaten der deutschen
Bundeswehr. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses der
Berufssoldaten und der
Soldaten auf Zeit, die Rechtsstellung der Soldaten, die auf Grund der
Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sowie die Rechtsstellung der früheren Berufssoldaten, der früheren Soldaten auf Zeit und der Freiwilligen bei Heranziehung zu Dienstleistungen (befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, unbefristete Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind, und unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall).