Licht ist der für das Auge sichtbare Teil der
elektromagnetischen Strahlung. Im
elektromagnetischen Spektrum umfasst der Bereich des Lichts
Wellenlängen von etwa 380
nm bis 780 nm. Dies entspricht
Frequenzen von etwa 789
THz bis 384 THz. Eine genaue Grenze lässt sich nicht angeben, da die Empfindlichkeit des Auges an den Wahrnehmungsgrenzen nicht abrupt, sondern allmählich abnimmt. Die an das
sichtbare Licht angrenzenden Bereiche der
Infrarot- (Wellenlängen zwischen 780 nm und 1 mm) und
Ultraviolettstrahlung (Wellenlängen zwischen 10 nm und 380 nm) werden häufig ebenfalls als
Licht bezeichnet.