Die
Sicherungsverwahrung oder
Sicherheitsverwahrung ist eine freiheitsentziehende
Maßregel der Besserung und Sicherung im
deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen
Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den , , und des
Strafgesetzbuches (StGB). Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.