In Österreich sind die
Sicherheitsbehörden für die Sicherheitsverwaltung zuständig. Im Unterschied zu Deutschland handelt es sich um Bundesorgane. Der Sammelbegriff
Sicherheitsverwaltung umfasst innenpolitisch besonders sensible Verwaltungsangelegenheiten, die den Sicherheitsbehörden durch § 2
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) übertragen worden sind.