Mit
Service public –
franz.; deutsch, übersetzt:
öffentlicher Dienst, hier eher:
öffentliche Dienstleistungen und
öffentliche Infrastruktur – bezeichnet man in der
Schweiz die Gesamtheit aller Dienstleistungen, welche der Bund, die Kantone und die Gemeinden der Allgemeinheit gegenüber zu erbringen haben – mit anderen Worten: die Angebote der öffentlichen Hand. Die Aufgabe des Service public besteht darin, die
Grundversorgung der Bevölkerung mit standardmässiger
Infrastruktur sicherzustellen. Im deutschen Verwaltungsrecht ist dafür auch der Begriff
Daseinsvorsorge in Verwendung.