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Senatorische Provinz
Als senatorische Provinz bezeichnet die moderne Forschung traditionell eine römische Provinz, die auch in der Kaiserzeit zumindest formal der Verfügungsgewalt des Senats unterstanden habe. Theoretisch lag die Souveränität allerdings beim römischen Volk; die Provinzen wurden deshalb in der Antike als „öffentliche Provinzen“ (provinciae publicae) oder „Provinzen des römischen Volkes“ (provinciae populi Romani) bezeichnet, im Unterschied zu den Provinzen, die seit Augustus direkt dem Kaiser unterstanden („kaiserliche Provinzen“, provinciae Caesaris) und von legati Augusti verwaltet wurden.

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