Die
Sekundogenitur (
lat. secundus „folgend, zweiter“ und
genitus „geboren“) ist die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines adeligen Hauses begründete Nebenlinie. Es handelt sich um eine besondere Form der
Erbteilung, die dem Nachgeborenen mehr Besitz und Prestige zukommen lässt als bei der normalen
Abfindung. Die Gründung einer Nebenlinie ist möglich, falls nicht
Primogenitur geübt wird.