Das
Seerecht ist die Gesamtheit des für die See und ihre Nutzung geltenden Rechts. Es ist geprägt von zahlreichen Besonderheiten, die meist in der isolierten Situation auf See und im Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See begründet sind. Unterscheiden lässt sich
privates und
öffentliches Seerecht. Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das
Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das
Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeverkehrsrecht, das
Flaggenrecht und weitere. Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, die es erlauben, von Seearbeitsrecht, Seestrafrecht und Seeprozessrecht zu sprechen.