Die
Schulgesundheitspflege hat das Ziel, Krankheiten der Schüler vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen (vgl. § 54 Abs. 1
Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen - SchulG). Diese Zielsetzung ist in anderen deutschen Bundesländern ähnlich.