Schuldknechtschaft (veraltet
Obnoxiation) ist die Rechtsstellung oder Situation eines zahlungsunfähigen
Schuldners, der in
Knechtschaft geraten ist. Als
Sicherheit gegenüber dem
Gläubiger muss er seine Arbeitskraft
verpfänden, wobei er aber keine Aussicht hat, durch die geleisteten Arbeiten seine Schuld abzutragen und wieder freizukommen. Der Gläubiger kann allein und willkürlich über die Art und die Dauer der Abhängigkeit entscheiden. Daraus ergibt sich auf Dauer angelegtes,
sklavereiähnliches Abhängigkeitsverhältnis, das von einseitiger
Ausbeutung gekennzeichnet ist. Laut einer Definition der
Vereinten Nationen kann es sich auch um den Fall handeln, dass der Schuldner die Arbeitskraft einer von ihm abhängigen Person verpfändet.