Als
Schranne bezeichnet man in
Süddeutschland den Getreidemarkt oder einen Kornspeicher, in
Österreich historisch einen Gerichtsplatz bzw. ein Gerichtsgebäude. Die Bezeichnung
Schranne leitet sich ursprünglich vom italienischen Wort
scranna ‚Gerichtsbank oder Strafbank‘ ab, das auch Bank, Fleisch- und Brottisch, Lagerhalle bedeutet. Im Schwäbischen wird der Begriff heute noch für eine
Bierbank, bzw. -tisch verwendet.