Als
Schiffsmast bezeichnet man einen ganz oder annähernd
vertikal auf
Schiffen aufgestellten
Mast aus Holz, Metall oder anderen festen Materialien. Masten dienten ursprünglich nur dem Tragen von Segeln und den für ihre Nutzung nötigen Beschlägen, später auch als Ausguck und als Träger diverser Schiffsteile, wie beispielsweise
Funkantennen,
Radarreflektoren,
Positionslichter usw.
- Siehe Hauptartikel Takelage und Riggtrimm