Scheidemünzen wurden Münzen zur Zeit des
Kurantgeldes – in Deutschland und Österreich bis Anfang August 1914, dem Beginn des Ersten Weltkriegs – genannt, deren innerer Münz-Metallwert
geringer als ihr gesetzlich aufgeprägter Währungsnominalwert war. Sie stellen – wie
Notgeld –
Kreditgeld dar. Der Begriff „Scheidemünze“ bedeutete das „Scheiden von Käufer und Verkäufer auf
Heller und Pfennig beim Kaufvorgang“. Er bezeichnet somit das geringwertige bis mittlere Wechselgeld. Seit 1915 sind in Deutschland alle geprägten
Kursmünzen einschließlich der heutigen Euromünzen Scheidemünzen.