Als
Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche
Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen
Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu
propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und
Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung
politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen. Ein verwandtes Phänomen ist der
Geheimprozess.