Ein
Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen
Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen
Expertise auf einem gewissen Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren. Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für
Gutachter oder Berater von
Gerichten (
Gerichtsgutachter oder
Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungs
gremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien
Beweiswürdigung durch das Gericht.