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Sachenrecht (Deutschland)
Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu körperlichen Gegenständen regelt. Zu den körperlichen Gegenständen gehören dabei bewegliche Sachen (Fahrnis) und unbewegliche Sachen (Grundstücke) sowie grundstücksgleiche Rechte.

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