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Saatgutverkehrsgesetz
Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatVerkG) regelt das „in Verkehr bringen“ von Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Zuständig ist das Bundessortenamt. Umgesetzt wird das Gesetz u.a. in der Saatgutverordnung.

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