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Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV) war ein
Staatsvertrag
aller deutschen Bundesländer und bis zum 1. Januar 2013 0 Uhr die Rechtsgrundlage für die zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
von allen
Rundfunkteilnehmern
erhobenen
Rundfunkgebühren
. Er ist zu unterscheiden von dem ihm zugrunde liegenden
Rundfunkstaatsvertrag
(RStV) und dem
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
, in dem u. a. die Höhe der Gebühren festgelegt wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde gemäß Art. 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Januar 2013 aufgehoben. An seine Stelle trat der neue
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
(Art. 1 des 15. RÄStV).
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