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Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), geschlossen zwischen deutschen Bundesländern, regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).

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