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Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Der
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
(RFinStV), geschlossen zwischen deutschen
Bundesländern
, regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) auf Grundlage des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
(RBeitrStV).
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