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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
(RBStV oder RBeitrStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein
Staatsvertrag
zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Er ist Nachfolger des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages
und regelt seit 1. Januar 2013 die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der
ARD
zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen
Landesrundfunkanstalten
sowie
ZDF
und
Deutschlandradio
. Der Beitragseinzug erfolgt durch den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
.
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