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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Er ist Nachfolger des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und regelt seit 1. Januar 2013 die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio. Der Beitragseinzug erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

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