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Richtlinie 67/548/EWG
Die Richtlinie 67/548/EWG war eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie wurde am 27. Juni 1967 durch den Rat der EWG erlassen und insgesamt achtmal geändert (1. bis 8. Änderungsrichtlinie) sowie 31 mal angepasst (1. bis 31. Anpassungsrichtlinie), das letzte mal 2009 durch die Richtlinie 2009/2/EG. Inzwischen wurde sie durch das Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz GHS) abgelöst. Sie wurde am 1. Juni 2015 durch die Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) aufgehoben.

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