Der
Revolver gehört zur Kategorie der
Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche Waffenrecht (
WaffG) als Kurzwaffe definiert. Er ist eine mehrschüssige
Faustfeuerwaffe, bei der die
Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten
Patronenlagerblock kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als
Magazin.