Das
Restitutionsedikt war eine von Kaiser
Ferdinand II. am
6. März 1629 erlassene Verordnung, mit der ohne Einverständnis der evangelischen
Reichsstände der Status quo des geistlichen Besitzstands im Reich wieder auf den Stand des Jahres 1552 gebracht werden sollte. Es setzte damit die katholische Interpretation des
Augsburger Religionsfriedens (1555) durch.