Rentamt, auch
Renterei oder
Rentei, ist der Begriff, der seit dem späten
Mittelalter für die Behörde der
landesherrlichen oder
kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus
Domänen) unter der Leitung eines
Rentmeisters oder
Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der
grundherrschaftlichen Einnahmen. In
Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Verwaltungsbehörden aus den früheren
Kastenämtern hervor, die der Verwaltung des landesherrlichen
Kammergüter dienten. Auch die
Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem
Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung dann auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter beispielsweise die Mittelbehörden zwischen den
Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der jeweiligen Hauptstadt.