Die
Religionsfreiheit ist ein
Grund- und
Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das
Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine
Religion oder
Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer
Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine
Religion oder
Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit,
kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit
von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen Gott zu glauben (siehe
Atheismus und
Agnostizismus).