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Quasipfarrei
Eine Quasipfarrei ist im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die „wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist“ . Grund für den Status kann sein, dass für den Verband noch kein dauerhaftes Bestehen abzusehen ist; Pfarreien sind nach immer auf Dauer zu errichten. Im deutschen Sprachraum gängige Bezeichnungen sind Pfarrvikarie, Pfarrkuratie, Pfarrrektorat, selbstständige Kuratie, Kuratgemeinde, Rektoratspfarrei und Lokalie. Die Kirche einer Quasipfarrei wird je nach regionalem Sprachgebrauch auch Rektoratskirche, Kuratiekirche oder Vikariatskirche genannt.

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