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Reichstag (Deutsches Kaiserreich)
Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Kaiserreichs. Der Reichstag verkörperte neben dem Kaiser die Einheit des Reiches. Er repräsentierte das nationale und demokratische Element neben dem Föderalismus der Bundesstaaten und der monarchisch-bürokratischen Exekutive im Machtgefüge des Reiches. Gemeinsam mit dem Bundesrat übte er die Reichsgesetzgebung aus und besaß die Mitentscheidungsgewalt über den Haushalt des Reiches. Es hatte auch gewisse Kontrollrechte gegenüber der Exekutive und konnte durch Debatten Öffentlichkeit herstellen. Allerdings behielt die Exekutive im politischen System des Kaiserreiches ein Übergewicht gegenüber dem Reichstag. Einen Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung des Reichskanzlers hatte er nicht. Dennoch hatte der Reichstag erhebliches Gewicht im Machtgefüge des Reiches. Von 1871 bis 1894 tagte der Reichstag in der Leipziger Straße 4 in Berlin. Erst 1894 wurde das Reichstagsgebäude fertiggestellt.

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