Der
Reichstag war von 1871 bis 1918 das
Parlament des
Deutschen Kaiserreichs. Der Reichstag verkörperte neben dem
Kaiser die Einheit des
Reiches. Er repräsentierte das nationale und demokratische Element neben dem
Föderalismus der Bundesstaaten und der monarchisch-bürokratischen
Exekutive im Machtgefüge des Reiches. Gemeinsam mit dem
Bundesrat übte er die
Reichsgesetzgebung aus und besaß die Mitentscheidungsgewalt über den
Haushalt des Reiches. Es hatte auch gewisse Kontrollrechte gegenüber der Exekutive und konnte durch Debatten Öffentlichkeit herstellen. Allerdings behielt die Exekutive im
politischen System des Kaiserreiches ein Übergewicht gegenüber dem Reichstag. Einen Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung des
Reichskanzlers hatte er nicht. Dennoch hatte der Reichstag erhebliches Gewicht im Machtgefüge des Reiches. Von 1871 bis 1894 tagte der Reichstag in der
Leipziger Straße 4 in Berlin. Erst 1894 wurde das
Reichstagsgebäude fertiggestellt.