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Reichsstift
Als
Reichsstift
bezeichnete man im
Heiligen Römischen Reich
ein
reichsunmittelbares
Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (
geistliche Territorien
).
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Reichsprälat
Als
Reichs
prälaten
bezeichnete man die
Äbte
, Äbtissinnen sowie
Pröpste
und
Prioren
der
reichsunmittelbaren
Klöster
,
Kartausen
,
Abteien
,
Domkapitel
,
Kollegiat-
und
Frauenstifte
im
Heiligen Römischen Reich
, die direkt dem
Kaiser
unterstanden. Sie waren im
Reichstag
vertreten und in zwei Kollegien, der
rheinischen
und schwäbischen Prälatenbank, eingeteilt, die ihnen je eine
Kuriatstimme
und damit Mitbestimmung in Sachen der Reichspolitik gewährten.
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