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Reichsregierung (Weimarer Republik)
Die Reichsregierung bestand in der Weimarer Republik aus dem Reichskanzler und den Reichsministern. Der Reichspräsident wählte und ernannte den Reichskanzler und auf Vorschlag des Reichskanzlers die Reichsminister. Allerdings musste ein Mitglied der Reichsregierung zurücktreten, wenn das Parlament dies verlangte.

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