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Reichsmarineamt
Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand. Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt.

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