Der Ausdruck
Reichskirche wird auf verschiedene Phasen und Regionen der Geschichte zwischen
Staat und
Kirche angewendet. Er bezeichnet eine enge ideelle, institutionelle und personelle Verbindung zwischen einem politischen Herrschaftssystem und der im betreffenden Bereich verbreiteten christlichen Kirche. Die Kirche ist dabei der staatlichen bzw. monarchischen Autorität untergeordnet, legitimiert sie moralisch und wird von ihr materiell gesichert und gefördert.