Die
Reichskanzlei, zeitgenössisch mitunter auch als
Reichskanzleramt bezeichnet, war die Behörde des
Reichskanzlers des
Deutschen Reichs von 1878 bis 1945. Die Behörde war vor allem für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und
Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung oblag einem
Staatssekretär.