Der
Reichshofrat war neben dem
Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der Reichshofrat war allerdings allein für die Reichslehen und kaiserlichen Privilegien und
Reservatrechte betreffende Angelegenheiten zuständig.
Reichshofrat lautete auch der Titel der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums. Ihr Vorsitzender war der
Reichshofratspräsident.