Die
Reichsheeresverfassung des
Heiligen Römischen Reiches, auch
Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze
Verfassung durch verschiedene
Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der
Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des
Kaisers stand, aber von dessen „
Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom
Reichstag eingesetzt wurde. Die „Reichsdefensionalordnung“ („Reichsgutachten in puncto securitatis“) vom 13./23. Mai 1681 schloss als letztes die Heeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches ab.