Reichsgraf war eine – nicht offizielle – Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit gelegentlich die Inhaber einer reichsunmittelbarenGrafschaft bezeichnet (die man auch gefürstete Grafen genannt hat) und die zumeist Anfang des 19. Jahrhunderts als „Standesherren“ durch die Mediatisierung ihre Souveränität und Reichsstandschaft verloren, jedoch weiterhin dem Hochadel angehörten; andererseits wurden manchmal auch die gewöhnlichen Grafen so bezeichnet, sofern dieser Titel als Standeserhöhung durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reich gültig war. Es handelte sich jedoch in dieser Form nie um einen offiziellen Titel.