Der
Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsformel „
Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten
Adel im
Heiligen Römischen Reich. In
Österreich und dem
Deutschen Reich bestand dieser
Titel bis 1919. In Deutschland wird „Freiherr“ und „Freifrau“ seitdem als Bestandteil des Namens gebraucht. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das
Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr,
Graf,
Fürst und
Herzog, wobei man zwischen dem
Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.