Die Ämter der
Erzkanzler gehörten im
Heiligen Römischen Reich zu den sogenannten
Erzämtern und waren den geistlichen Kurfürsten vorbehalten. Während die meisten Erzämter rein zeremonieller Natur waren, blieb die Position des Erzkanzlers für Germanien bis zum Ende des Reiches von politischer Bedeutung.