Als
Regionalpolitik (auch:
regionale Wirtschaftspolitik,
regionale Strukturpolitik) wird derjenige Bereich der
Wirtschaftspolitik einer Gebietskörperschaft bezeichnet, der sich mit der
Wirtschaftsstruktur von
Teilregionen innerhalb des jeweiligen Gebiets (bzw. dessen
Wirtschaftsraums) befasst. Sie umfasst dabei sowohl die Steuerung regionaler Entwicklungen durch eine übergeordnete Instanz (
zentrale Regionalpolitik) als auch die Politik der Regionen selbst (
endogene Regionalpolitik). Die lokal ausgerichtete kommunale
Standortpolitik wird hingegen nicht zur Regionalpolitik i.e.S. hinzugerechnet.