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Regest
Als Regest (lateinisch , die getanen Dinge) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Unter dem Plural Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist der Begriff zum ersten Mal von Peter Georgisch in seinen Regesta chronologico-diplomatica in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt 1740–1744) verwendet worden.

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