Als
Regest (
lateinisch , die getanen Dinge) bezeichnet man in der
Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts von
Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Unter dem Plural
Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer
Provenienz oder eines
Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist der Begriff zum ersten Mal von
Peter Georgisch in seinen
Regesta chronologico-diplomatica in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt 1740–1744) verwendet worden.