Die
Regelstudienzeit ist die
Semesterzahl, die für das Absolvieren eines
Vollzeitstudiengangs benötigt wird. Sie war als
Rechtsanspruch für
Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen. Die tatsächliche Studienzeit kann der Regelstudienzeit entsprechen oder sie unter- bzw. (im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnungsvorschriften) überschreiten.