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Regalien
Als
Regalien
(
lat.
‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die
Hoheits-
und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates, heute in der
Schweiz
das ausschließliche Betätigungs- und Nutzungsrecht durch den Staat (Kanton).
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