Die
Rechtssoziologie untersucht als
soziologische Disziplin die Wechselwirkungen zwischen der
Rechtsordnung und der sozialen Wirklichkeit: nämlich einerseits den Einfluss der gesellschaftlichen Gegebenheiten auf das Recht , andererseits den Einfluss rechtlicher (und anderer) Normen auf die gesellschaftliche Wirklichkeit. Im Unterschied zur
Rechtswissenschaft versteht sich die Rechtssoziologie als eine
empirische Wissenschaft und setzt zur Überprüfung ihrer theoretischen Thesen die Methoden der
empirischen Sozialforschung ein. Hinsichtlich ihres Untersuchungsgegenstandes nimmt sie neben der Rechtsordnung auch die Existenz weiterer sozialer Ordnungsgefüge zur Kenntnis. Wesentliche Forschungsprobleme erwachsen aus der Unterscheidung zwischen sozialen und
rechtlichen Normen und der faktischen Zweistämmigkeit der Entstehung der Rechtsordnung, die offenbar nur teilweise auf soziale Normen zurückzuführen ist. Im Gegensatz zur
dogmatisch ausgerichteten Rechtswissenschaft versteht die Rechtssoziologie
Recht als ein Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit, das durch soziale Verhaltensmuster und Zusammenhänge konstruiert wird, bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse stabilisiert oder verändert.