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Rechtspositivismus
Rechtspositivismus
bezeichnet eine Lehre innerhalb der
Rechtsphilosophie
bzw.
Rechtstheorie
, welche die Geltung von
rechtlichen Normen
allein auf deren positive Setzung („
kodifiziertes
Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B.
Hans Kelsen
) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B.
Eugen Ehrlich
,
H. L. A. Hart
) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen
Recht
und
Gerechtigkeit
abgestritten wird.
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