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Rechtspositivismus
Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen EhrlichH. L. A. Hart) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.

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