Mit Rechtspolitik ist ganz allgemein die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint. Hierbei geht es vor allem um den Entwurf und die Abfassung von Rechtsnormen. Es kann sich um die Schaffung gänzlich neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften handeln. Neben Gesetzen im formellen Sinn können auch niederrangige Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder Satzungen geschaffen werden. Dazu müssen Entwürfe für neue Gesetzestexte beziehungsweise für die Veränderung von bestehenden Texten verfasst werden, die anschließend von der Legislative beschlossen werden.