Die
Rechtsbeschwerde ist ein
Rechtsmittel, das je nach Rechtsweg unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Angriffsziel der Rechtsbeschwerde ist stets eine
Entscheidung (mit Ausnahme des Ordnungswidrigkeitenrechts kein
Urteil) eines
Gerichts. Ihr Zweck ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.