Das
Recht am eigenen Bild oder
Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im anglo-amerikanischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum.