Realteilung (historisch) oder auch
Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als
Realitäten bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von Kleinst
parzellen mit der Zeit ansteigt. Im Gegensatz dazu steht das
Anerbenrecht.