Der
Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als
Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Abs. 9
EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den
EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom
Europäischen Rat gemäß lit. b)
AEU-Vertrag einstimmig geändert werden. Im ersten Halbjahr 2015 tagte der Rat unter dem
Vorsitz Lettlands; im zweiten Halbjahr unter
dem Luxemburgs.