Der
Rat der Zehn (ital.
Consiglio dei Dieci) war seit seiner Gründung im Jahr 1310 eines der wichtigsten Gremien im Justiz- und
Herrschaftssystem der
Republik Venedig. Gegründet als außerordentlicher Gerichtshof, wurde der Rat der Zehn bald eine ständige Einrichtung als höchstes Gericht und oberste Polizeibehörde, die für Ermittlungen politischer Natur zuständig war. Im Laufe des 15. Jahrhunderts konnte sich der Rat der Zehn immer mehr Kompetenzen aneignen, so dass er zu einer Art Superministerium wurde, in dem sich die politische Macht der Republik konzentrierte. Ende des 16. Jahrhunderts begann der Große Rat, dem Gremium Befugnisse wieder zu entziehen, um es auf seine ursprüngliche Funktion als
Gerichts- und
Polizeibehörde einzuschränken.